Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Vertrage und sonstigen geschäftlichen Beziehungen, die ich, der Ballonkünstler Markus Toni Vallen (nachfolgend Dienstleister genannt), mit meinen Auftraggebern zwecks der Darbietung künstlerischer Auftritte eingehe.

Glossar

1. Vertragsgegenstand
2. Vertragsabschluss
3. Gage und Verzug
4. Durchführung und Organisation
5. Rücktritt und Schadensersatz
6. Schlussbestimmungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages sind die Vorbereitung und Durchführung künstlerischer Auftritte sowie die Anfertigung von Dekorationen aus Ballons durch den Dienstleister.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt erst dann zu Stande, wenn der Dienstleister dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin eine dieser Anfrage entsprechende Auftragsbestätigung zukommen lässt.

3. Entgelt und Verzug

3.1. Der Dienstleister erteilt eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Zahlung erfolgt stets in Euro.
3.2. Die Entlohnung und sonstige vereinbarte Kosten sind mit Beendigung der Darbietung fällig. Das Entgelt für Ballondekorationen sowie Geschenkballons ist bei Abholung bzw. nach erfolgter Lieferung fällig. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach dem in der Rechnung genannten Rechnungsdatum ohne Abzug an den Dienstleister zu zahlen. Wird diese Frist von 14 Tagen überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug und es können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie EUR 7,50 je schriftlicher Mahnung berechnet werden. Der Dienstleister behält sich den Nachweis eines weitergehenden Schadens vor.
3.3. Für die Fahrstrecke (Einmalige Distanz vom Firmensitz des Dienstleisters zum Veranstaltungsort, schnellste Wegstrecke) wird zusätzlich zur vereinbarten Entlohnung eine Kilometerpauschale in Höhe von EUR 0,50 pro Kilometer berechnet. Die Mindestbuchungsdauer beträgt bei Entfernungen über 30 Kilometern zwei Stunden.

4. Durchführung von Auftritten

4.1. Der Dienstleister ist in der Ausgestaltung seines Programmes und der Auftritte frei, es sei denn, es ist ein bestimmter Programmablauf oder ein Konzept vereinbart worden.
4.2. Der Dienstleister gestattet während der Auftritte Videoaufzeichnungen und Fotografien für den privaten Bedarf. Für gewerbliche Zwecke ist selbiges nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

5. Rücktritt und Schadensersatz

5.1. Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Dienstleister nach Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Sollte keine Einigung über einen Ersatztermin zustande kommen, so hat der Dienstleister einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gage.
5.2. Bei Absage des Auftritts durch den Auftraggeber bis zu 1 Woche vor dem vereinbarten Auftritt werden 50 % der vereinbarten Gage fällig. Danach ist die Gage in voller Höhe zu zahlen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Schaden geringer ist als der pauschalisierte Ersatzbetrag.
5.3. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Dienstleister unmöglich oder unzumutbar machen und stammen diese aus dem Einflussbereich des Auftraggebers (z.B. nachhaltige Störungen durch Gäste, technische Störungen), so ist der Dienstleister zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt und behält den vollen Anspruch auf seine Gage.
5.4. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Auftragsleistung durch den Dienstleister infolge von Krankheit oder höherer Gewalt, wie z.B. Unfällen, Naturkatastrophen u.A., entfallen alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Dienstleister wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Telefon oder E-Mail anzeigen.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Parteien vereinbaren für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser AGB das Erfordernis der Schriftform.
6.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine der zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder ist eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder der AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
6.3. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist soweit gesetzlich zulässig in Erkelenz.